Benutzungsregeln für die Kinderküche

  1. Die Benutzung der Kinderküche erfolgt immer in Absprache mit der Schulleitung.
  2. Der verantwortliche Erwachsene übernimmt die Fürsorge- und Aufsichtspflicht. Über den Umgang mit spitzen Gegenständen und Elektrogeräten sind die Kinder zu belehren. Die verantwortliche Person trägt seine Anwesenheit, die der Gruppe/Klasse sowie die Belehrung aktenkundig im Nachweisheft ein.
  3. Alle benutzen Geräte, Utensilien und Flächen sind vor dem Verlassen gründlich zu reinigen. Alles muss wieder an Ort und Stelle geräumt werden.
  4. Der Abfall ist selbständig zu entsorgen. (Mülltonnen und Komposter am Fahrradständer dürfen verwendet werden).
  5. Spülmittel steht zur Verwendung bereit. Geschirrtücher und Spüllappen werden nicht gestellt/sind bei den Reinigungskräfte abzuholen. Beim Verlassen der Küche sind die Lappen und Tücher wieder mitzunehmen/ den Reinigungskräfte zu übergeben.
  6. Der ordnungsgemäße Umgang sowie die schonende Nutzung der Kinderküche wird vorausgesetzt. Mutwillige Beschädigungen der Kücheneinrichtung, der Geräte, des Geschirrs ect. sind der Schulleitung anzuzeigen und müssen ersetzt werden.

 

-Schulleitung-
13.12.2021