Transparanzgesetz
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August
2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf
Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen
verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen
über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben
betroffen sind.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Vorlesen schafft Zukunft
Di, 07. Januar 2025
Unter diesem Motto fand in diesem Jahr schon zum 21.Mal der Bundesweite Vorlesetag statt. Auch an ...
Kleine Künstler ganz groß
Di, 07. Januar 2025