Sportbefreiung
Grundsätzlich entscheidet über Befreiungen vom Sportunterricht der Schulleiter. Über Art und Umfang der Sportbefreiung aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen der Sportlehrer.
Bis zu fünf Tagen reicht dazu ein Antrag auf Sportbefreiung der Personensorgeberechtigten.
Darüber hinaus kann ein ärztliches Zeugnis vom Haus- oder Facharzt gefordert werden. Ab einer Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der amtsärztlichen (kinder- und jugendärztlichen) Bestätigung. Sofern der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann die Schule auf ein ärztliches Zeugnis verzichten.