Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Konzeption zur individuellen Förderung und Forderung an der Grundschule Königsbrück

© Heike Peter


Das Leben anzuregen – und es sich dann frei entwickeln zu lassen – hierin liegt die erste Aufgabe des Erziehers.

- Maria Montessori

 

01.07.2021


Prämissen zum Fordern und Fördern

Die Entwicklungsunterschiede von Schülerinnen und Schülern gehören zum pädagogischen Alltag, haben sich infolge der Pandemie allerdings vergrößert. Bei der Gestaltung des Lehrens und Lernens an Grundschulen, der Gestaltung des Schul- und Horttages sowie der Zusammenarbeit mit Horten und weiteren Akteuren ist dies besonders zu berücksichtigen.


Die folgenden Prämissen sind daher mit dem Blick auf die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern zu beachten:

  • Fordern/Förderung setzt pädagogische Diagnostik voraus, um am aktuellen Entwicklungsstand anzuknüpfen.
  • Fordern/ Förderung heißt Anforderungen stellen, um ausgehend von adäquaten Zielen das Leistungsvermögen jedes Einzelnen auszuschöpfen.
  • Fordern/Förderung ist immanenter Bestandteil des Unterrichts und in unterrichtsergänzenden Maßnahmen (GTA).
  • Fordern/Förderung berücksichtigt die Balance von Individualität und Gemeinschaf.
  • Fordern/Förderung bedarf der kontinuierlichen Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure.

Gesetzliche Grundlagen

Folgende gesetzliche Grundlagen beziehen sich speziell auf die Umsetzung von Förderangeboten an Grundschulen:

  • Förderung orientiert sich an den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Schüler (§ 35 a SächsSchulG).
  • In Verwirklichung ihres Erziehungs- und Bildungsaufrages entwickelt jede Schule ihr eigenes pädagogisches Konzept. Sie plant und gestaltet den Unterricht sowie andere schulische Veranstaltungen auf der Grundlage der Lehrpläne in eigener Verantwortung (§ 3 a SächsSchulG).
  • Die Grundschule legt aufgrund ihres pädagogischen Konzepts Förderangebote und Ganztagsangebote zur individuellen Förderung fest (§ 14 SOGS).
  • Grundschulen stimmen sich bei der Gestaltung von Ganztagsangeboten mit dem Hort ab (§ 16 a Absatz 1 SächsSchulG). Grundschulen kooperieren mit Horten ihres Schulbezirkes (§ 35 b Absatz 2).

Zielsetzung

  • Bilden einer Organisationsstruktur zum Fördern und Fordern, die individuelle Lernangebote unter Berücksichtigung von Ganzheitlichkeit und Nachhaltigkeit durch den Einsatz von verschiedenen Akteuren (Öffnung von Schule) ermöglichen.
  • Schaffen von Lernangeboten entsprechend der Neigungen und individuellen Lernpotentiale der Kinder durch die Analyse der pädagogisch/sonderpädagogisch ermittelten Lern- und Entwicklungsstandes eines jeden Kindes.
  • Optimieren der Förder- und Forderung von Schülerinnen und Schülern durch individuelle Unterstützung in Kleingruppen (ca. 6-9 SchülerInnen).
  • Rhythmisieren des Schulalltages durch vielfältige, offene Lernangebote innerhalb einer Jahrgangsstufe.

 

Mehrwert:

  • Freude am Lernen und Lerngegenstand
  • Gießkannenprinzip wird abgelegt
  • häufiges Wechseln von Angeboten vermeiden
  • SchülerInnen dürfen ein Angebot intensiv Kennenlernen, Fähig- und Fertigkeiten im Fachgebiet sowie Basisfähigkeiten wie Durchhaltevermögen, Anstrengungsbereitschaf entwickeln

Organisationsstruktur der Förderangebote

Förderband
  • 1x wöchentlich
  • 3.-6. Std. /Dauer ca. 2 Monate
  • Jahrgangsübergreifend
  • individuelle Förderung nach Neigungen, teilweise durch KL gelenkt
  • Kinder wählen Angebot selbst aus verpflichtend:
  •  „PC-schlau“ und „Grüner Daumen“
  • Externe GTA-Kräfe/Lehr- und Hortkräfe
  • ca. 6-9 Kinder/Angebot
Schulassistenz
  • individuelle Förderangebote für Schüler mit Entwicklungsbesonderheiten/ sonderpädagogischen Förderbedarf
  • selektive/indizierte Förderung
  • z.B HA-Betreuung, Auszeit, individuelle Unterstützung im Unterricht, Teilhabe am Lernen und Schulalltag ermöglichen/begleiten
  • Individuelle Teilnehmeranzahl
Nachmittags-GTA
  • individuelle Förderung
  • nach Neigungen
  • SchülerInnen wählen Angebote frei aus
  • Begrenzung auf 2 Angebote/ Kind
  • Externe GTA-Kräfe/Lehr- und Hortkräfe
  • ca. 8-12 Kinder/ Angebot

Förderangebote im Schuljahr 2

Förder- und Forderangebote im Förderband

Lesefit
Klasse
1-4
Dart
Klasse
1-4
Entspannung
Klasse
1-4
Kochen
Klasse
1-4
Gemeinsam stark
Klasse
1-4
PC-Schlau
Klasse
1-4
Grüner Daumen
Klasse
1-4
Trommeln
Klasse
3-4

Knobeln
Klasse 3

 

 

Förderangebote am Nachmittag

Laienspiel
ab Klasse 2
Chor Fußball Tanzen Topfit Trommeln HA-Betreuung Bibliothek-Schmökern Schülerrat

 

selektive/indizierte Förderung durch Schulassistenz 

 

=>Förderung in den Fächern Mathematik und Deutsch findet klassisch individuell oder in Kleingruppen möglichst beim Fachlehrer statt
=> gibt es Förderstunden für LRS und DAZ, ggf. auch Dyskalkulie
=>Zusätzlich bieten wir Englisch als Förderangebot für alle Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 1 an.


Bedarfe und Erwartungen

Ermittlung des Forder-/Förderbedarfs durch

  • permanente Erhebung des Entwicklungsstandes/ der Lernausgangslage eines jeden Kindes (Nutzung von informellen sowie kriteriengeleiteten Beobachtungsbögen in Deutsch; Mathematik, Lern- und Arbeitsverhalten sowie Analyse von Lern- und Arbeitsergebnissen

 

Im Besonderen:

  • Ermittlung der Lernausgangslage hinsichtlich der kognitiven, sprachlichen, körperlich-motorischen sowie sozial-emotionalen Entwicklungsstandes für Erstklässler in den Ankommenswochen durch Klassenlehrer:in und Hortner:in
  • Nutzung der Lernstandserhebung nach Abschluss der Schuleingangsphase (zu Beginn Klasse 3)
  • Einschätzungsbogen der GTA-Kräfe

Ausblick/Ressourcen

  • zusätzliche GTA-Fördermittel zur Förderung der Kinder nutzen, um pandemiebedingt Lerndefizite aufzuholen
  • GTA-Sprechstunde zur Selbstreflektion des Kindes durch Klassenlehrer:in (Wo liegen meine Stärken? Woran möchte ich üben? Welches Angebot könnte mir dabei helfen?)

=> Erweiterung des Netzwerkes
=> Suche nach Partnern z.B. Netzwerk Bischofswerda e.V., Louisenstifung, PIT Sachsen
=>Stärkere Vernetzung von Förderung gemeinsam mit dem Hort (Abgleich von Zielen, Verantwortlichkeiten zwischen Klassenlehrer:in-Hortner:in, gemeinsamer regelmäßiger Austausch zur individuellen Förderung der Kinder, gemeinsame Elterngespräche)
=> Vereinheitlichung in der Erfassung/Dokumentation der Lernausgangslage auf der Grundlage des Sächsischen Entwicklungsbaumes in Kooperation mit allen Kooperationskitas


Quellenangabe

Handreichung „Bewährtes neu denken“ Staatsministerium für Kultur, August 2018
Handreichung „Qualitätssicherung in der Schuleingangsphase Staatsministerium für Kultus 2018
Handreichung „Individuelle Förderung von Grundschulkindern Staatsministerium für Kultus 2021
Www.schule.sachsen.de/ganztagsangebote.html